Coronahilfen für Startups - es geht los: Säule 2 steht in den Startlöchern!
Mit großer Entschlossenheit sind Bund und Länder aktiv und kämpfen mit einer Fülle von Maßnahmen gegen die Krise und ihre Auswirkungen1. In der Säule 1 können private VC-Fonds eine Akkreditierung bei KfW Capital beantragen2 (Corona Matching Fazilität) und Start-ups mit öffentlichen und privaten Mitteln finanzieren, um ihnen zu helfen, die Krise erfolgreich zu überwinden. Start-ups, die hierzu keinen Zugang haben, sollen über die „Coronahilfen für Start-ups“ (Säule 2) die Möglichkeit erhalten, notwendige Finanzierungen zu realisieren.
Die „Coronahilfen für Start-ups“ (Säule 2) ist eine gemeinsame Initiative von Bund, KfW und den Landesförderinstituten. Die Investitionsbank Berlin legt – unterstützt durch das Land Berlin – in diesem Rahmen ein umfangreiches Maßnahmenpaket auf:
Einbindung privater Wagniskapitalgeber (Business Angels, Family Offices, Wagniskapitalgeber)
Start-ups mit Bestandsinvestoren, die keinen Zugang zur Säule 1 haben und Start-ups ohne bestehende Investoren können Coronahilfen für Start-ups direkt bei privaten Wagniskapitalanbietern beantragen, sofern diese bei der Investitionsbank Berlin als Intermediär der Säule 2 akkreditiert wurden. Nähere Informationen erhalten Sie hier: Akkreditierung bei der Investitionsbank Berlin.
IBB Beteiligungsgesellschaft
Start-ups mit Bestandsinvestoren, die weder Zugang zur Säule 1 haben noch über eine Akkreditierung bei der Investitionsbank Berlin verfügen, können sich direkt an die IBB Beteiligungsgesellschaft wenden3. Auch Start-ups ohne Bestandsinvestoren können sich an die IBB Beteiligungsgesellschaft wenden, sofern geplante Finanzierungsrunden aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden konnten. Anfragen bitte ausschließlich online:
Die wesentlichen Eckdaten für ein Engagement der IBB Beteiligungsgesellschaft gestalten sich wie folgt:
- Für wen?
Start-ups ohne Zugang zur Säule 1, die negativ von der Corona-Krise betroffen sind – insb. solche, deren Finanzierungsrunden aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind oder nicht im geplanten Umfang realisiert werden können. Näheres s.u. - Welchen Betrag?
200.000 bis max. 800.000 €, bereits gewährte Kleinbeihilfen sind ggf. anzurechnen. - Welche Finanzierungsart?
Wandeldarlehen, stille Beteiligungen mit Wandeloption oder offene Beteiligungen zu marktüblichen Konditionen. Die Einbindung zusätzlicher privater Mittel im Rahmen der Finanzierungen wird angestrebt. - Zeitrahmen
Finanzierungsvereinbarungen müssen spätestens am 30.12.2020 abgeschlossen werden. Auszahlung ist bis zum 30.09.2021 möglich. - Durch wen?
Durch die von uns verwalteten VC Fonds Technologie Berlin GmbH (VCFT) und VC Fonds Kreativwirtschaft Berlin GmbH (VCFK). - Wo?
Anfragen ausschließlich online hier: https://ibb_bet.typeform.com/to/RsK947
Ziel des Programmes ist die Sicherstellung der Finanzierung von innovativen Berliner Start-ups mit einem zukunftsfähigen Geschäftsmodell, die durch die Corona-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Die Finanzmittel dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis der Start-ups. Die öffentlichen Mittel partizipieren wie private Mittel an Risiken und Chancen der Beteiligung.
Ein Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Beteiligung besteht nicht. Ein Investmentausschuss entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Programmmittel.
Wer wird unterstützt?
Für das Programm kommen nur Unternehmen in Betracht, die folgende Kriterien erfüllen: - es handelt sich um ein Start-up mit einem innovativen und zukunftsfähigen Geschäftsmodell,
- das Start-up ist negativ von der Corona-Krise betroffen (z.B. Umsatzrückgang, gescheiterte Finanzierung, verzögerte Produktentwicklung),
- es handelt sich um ein Technologieunternehmen oder Unternehmen der Kreativwirtschaft,
- das Start-up hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Berlin (spätestens seit dem 11.03.2020); liegt der Hauptsitz nicht in Berlin, muss der Hauptsitz innerhalb der EU liegen; die Mehrzahl der Mitarbeiter des Unternehmens muss in Berlin tätig sein,
- es handelt sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU),
- das Start-up hat die Rechtsform einer Kapitalgesellschaft oder eine andere geeignete Rechtsform,
- erhält das Start-up erstmalig eine Finanzierung durch die VCFT oder VCFK sollten die Gründer vor Durchführung der Finanzierung i.d.R. die Mehrheit der Gesellschaftsanteile halten,
- es handelt sich um ein Start-up mit Gewinnerzielungsabsicht,
- das Start-up verfügt über ein hohes Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial,
- die mit der Umsetzung des Geschäftsplanes des Unternehmens verbundenen Risiken stehen in einem angemessenen Verhältnis zum Wertsteigerungs- und Wachstumspotenzial,
- es besteht eine realistische Exitperspektive für das Start-up, welche einen späteren Verkauf der Beteiligung ermöglicht.
Schwerpunkt ist die Durchführung von Finanzierungsrunden, die aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind bzw. nicht im erforderlichen/geplanten Umfang realisiert werden konnten/können.
Wer wird nicht unterstützt?
Grundsätzlich ist eine Finanzierung von Unternehmen ausgeschlossen, welche eines der folgenden Kriterien erfüllen: - das Unternehmen wurde vor dem 01.01.2013 gegründet oder Gründung und Aufnahme des Geschäftsbetriebs erfolgte am oder nach dem 11.03.2020,
- es handelt sich per 31.12.2019 um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß der verbindlichen EU-Definition (Ausnahmeregelungen für Kleinst- und Kleinunternehmen sind geplant),
- es handelt sich um ein Unternehmen, welches zum Zeitpunkt des Eingehens der Beteiligung an einem geregelten Markt börsennotiert ist,
- es besteht Zugriff auf Säule 1 - die Corona-Matching-Fazilität (CMF) - über eine beteiligte Venture Capital Gesellschaft,
- eine erstmalige Beteiligung an dem Unternehmen durch die VCFT oder VCFK würde gegen die für integrierte Unternehmensbeteiligungsgesellschaften geltenden Anlagebeschränkungen des UBGG verstoßen4,
- es handelt sich um ein Unternehmen aus den Sektoren der Ausschlussliste der KfW bzw. das Unternehmen verstößt gegen die Leitlinien dieser Ausschlussliste (Link).
- Schwerpunkt ist die Durchführung von Finanzierungsrunden, die aufgrund der Corona-Krise ausgefallen sind bzw. nicht im erforderlichen/geplanten Umfang realisiert werden konnten/können.
Was ist zu beachten?
Die Programmmittel werden dem Start-up bilanzstärkend als Eigenkapital oder eigenkapital- ähnliche Finanzierung zur Verfügung gestellt und können für Investitionen und laufende Kosten des Betriebes, wie Miete, Gehälter (einschließlich marktüblicher Unternehmer-Gehälter) und Warenlager (Betriebsmittel), verwendet werden.
Eine Finanzierung von Entnahmen und Auszahlungen an Gesellschafter, Umschuldungen bestehender Darlehen und bereits abgeschlossener und durchfinanzierter Vorhaben und Begründung, Durchführung, Teilnahme oder Unterstützung strafbarer Handlungen sind ausgeschlossen.
Die Gesamtsumme der einer Unternehmensgruppe im Rahmen der Bundesregelung 2020 gewährten Kleinbeihilfen darf den Höchstbetrag von 800.000 EUR nicht übersteigen. Vor Gewährung der Beihilfe hat das betreffende Unternehmen uns schriftlich in Papierform, in elektronischer Form oder in Textform jede Kleinbeihilfe nach dieser Regelung anzugeben, die es bislang erhalten hat, sodass sichergestellt ist, dass der genannte Höchstbetrag nicht überschritten wird.
Mit diesem Maßnahmenpaket wollen wir eine wirkungsvolle Unterstützung für das Berliner Start-up-Ökosystem leisten. Für eine reibungslose Bearbeitung der Anfragen bitten wir um Registrierung auf unserem Online-Portal: hier.